Allgemeine Servicebedingungen
PRÄAMBEL
Der Auftragnehmer erbringt im Auftrag des Auftraggebers selbstständige Leistungen im Bereich des IT-Supports. Basis sind das Angebot sowie diese Allgemeinen Servicebedingungen. Ziel der Zusammenarbeit ist der partnerschaftliche Umgang in fairer und korrekter Geschäftsbeziehung.
§1 VERTRAGSBESTANDTEILE
1) Der Auftragnehmer (stud-IT GmbH) verpflichtet sich, die im Angebot aufgelisteten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik auszuführen.
2) Zusätzliche Leistungen, die wesentlich von den im Angebot beschriebenen Leistungen abweichen und welche schriftlich durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte zwischen den Parteien zu vereinbarende Vergütung ausgeführt.
3) Alle erforderlichen Freigaben für Lieferungen und Leistungen des Vertrages betreffend erfolgen von Seiten des Auftraggebers.
Als Vertragsbestandteile gelten:
– das Angebot des Auftragnehmers mit nachfolgender Auftragsbestätigung, wenn gewünscht
– Allgemeine Servicebedingungen
– im Übrigen die Bestimmungen des BGB (§611, §620 ff, §280 ff)
§2 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1) Projektbedingte Reisekosten: Der Auftragnehmer kann projektbedingte Reisekosten nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform fakturieren.
2) Die angegebenen Preise sind Nettopreise und die Abrechnung erfolgt monatlich, jeweils zum Monatsende, unter Ausweisung der bezogenen Kostenstellen sowie entsprechenden Servicenachweisen. Der Auftraggeber hat den Servicenachweis innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber zu prüfen. Hat der Auftraggeber den Servicenachweis nicht innerhalb der Frist von 5 Werktagen abgelehnt, so gilt dieser automatisch als akzeptiert.
3) Die Zahlung ist nach korrekter und vollständiger Rechnungslegung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.
4) Soweit für Leistungen Pauschalvergütungen vereinbart werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese vor Beginn der Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Die Leistungserbringung kann vom vollständigen Eingang der vereinbarten Zahlung abhängig gemacht werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§3 WEISUNGSFREIHEIT
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung, vorbehaltlich §1 (5) dieses Vertrags und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
§4 AUFTRAGSERFÜLLUNG
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung Einwände in Textform geltend macht. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
§5 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist beiderseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§6 ÜBERNAHMEKLAUSEL
Im Falle, dass der Auftraggeber eine:n vom Auftragnehmer, beim Auftraggeber, eingesetzte:n Mitarbeiter:in in eine Festanstellung übernimmt, wird nach Vertragsunterschrift mit dem/r Mitarbeiter:in eine pauschale Übernahmegebühr in Höhe von 17.000, – Euro fällig.
§7 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
1) Die Vertragspartner sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die ihnen im Zusammenhang mit den einzelnen Aufträgen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
3) Der Auftragnehmer sichert zu, die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen auf die Verschwiegenheit verpflichtet zu haben und die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, zu treffen.
§8 Haftung
1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert der letzten sechs Monate begrenzt.
5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§9 Höhere Gewalt
1) Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe etc.
3) Leistungspflichten ruhen während dieser Zeit.
§10 SCHUTZRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an allen von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erbrachten und individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich aller Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist.
2) Die Übertragung der Nutzungsrechte ist unwiderruflich zeitlich, örtlich und nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt.
3) Sie schließt das Recht zur Änderung, Vervielfältigung und zur Übertragung an Dritte ein.
§11 Referenznennung und Nutzung von Kundenkennzeichen
1) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie nach deren Beendigung das nicht ausschließliche, unentgeltliche, nicht übertragbare Recht ein, den Namen, die Firma sowie die vom Kunden bereitgestellten Unternehmenskennzeichen, insbesondere Logos und Marken, zum Zwecke der Referenz- und Eigenwerbung zu nutzen.
2) Die Nutzung ist insbesondere auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen, Angeboten, Vertriebsunterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Referenzlisten sowie in sonstigen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen des Auftragnehmers zulässig.
3) Die Nutzung darf ausschließlich zur Darstellung der bestehenden oder vergangenen Geschäftsbeziehung erfolgen. Der Auftragnehmer wird die Unternehmenskennzeichen des Kunden weder verfälschen noch in einer Weise verwenden, die geeignet ist, den Ruf oder die berechtigten Interessen des Kunden zu beeinträchtigen.
4) Soweit der Kunde Vorgaben zur Verwendung seiner Unternehmenskennzeichen (z. B. Brand-Guidelines) zur Verfügung stellt, wird der Auftragnehmer diese angemessen berücksichtigen.
5) Der Kunde kann der weiteren Nutzung seiner Unternehmenskennzeichen aus berechtigtem Grund jederzeit in Textform widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs wird der Auftragnehmer die Nutzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums für zukünftige Veröffentlichungen einstellen. Bereits veröffentlichte Druckerzeugnisse oder bereits produzierte Materialien müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.
6) Die vorstehenden Rechte gelten als mit Vertragsschluss erteilt, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
§12 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1) Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
3) Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von §305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
4) Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrag unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
5) Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
§13 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Die Parteien vereinbaren die Stadt Münster als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.